Recht auf Leben
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Grundgesetz Tierschutz wird Staatsziel

Der Staat erhält eine neue Aufgabe: An diesem Freitag beschloss der Bundestag, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern.

Nach dem Ende der jahrelangen Blockade durch die Union hat der Bundestag an diesem Freitag die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz beschlossen. Damit wird Deutschland dem Schutz der Tiere als erstes Land in der EU Verfassungsrang geben: Der Staat erhält eine neue Aufgabe.

Bereits jetzt gehört der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“, Artikel 20a, zu den im Grundgesetz verankerten Zielen. Diese so genannte Staatszielbestimmung wird nun um die drei Wörter „und die Tiere“ ergänzt. Ein eigenständiger, neuer Tierschutzartikel ließ sich politisch nicht durchsetzen.

Normen der Verfassung, die dem Staat vorschreiben, sachliche Ziele zu verwirklichen, etwa den Schutz der Umwelt. Die Vorschriften gehen damit über bloße, unverbindliche Programmsätze hinaus; vielmehr muss alle staatliche Gewalt - Parlamente, Richter und Behörden - ihr Handeln künftig auch am Schutz der Tiere ausrichten. Auch in elf Bundesländern ist der Tierschutz in den Landesverfassungen festgeschrieben.

Allerdings kann, anders als bei den Grundrechten, kein privater Bürger für sich aus dem ergänzten Artikel eigene Rechte ableiten. Tierschutz wird eine Aufgabe des Staates und der Gesellschaft, dabei aber grundsätzlich gleichrangig mit anderen Prinzipien der Verfassung sein.

Güterabwägung im Einzelfall

Selbst im Konflikt mit Freiheitsrechten der Bürger, etwa mit der Kunst-, Religions- oder Wissenschaftsfreiheit, kann Tierschutz nun nicht mehr übergangen werden. Genau dies war bislang nicht der Fall: Zwar haben Tierschützer immer wieder versucht, aus der Verfassung den Schutz der Tiere herauszulesen - zum Teil aus der Menschenwürde, zum Teil aus dem Sittengesetz oder aus Zuständigkeitsnormen. Doch aus keinem der 146 Artikel der Verfassung vermochten Richter aller Instanzen abzuleiten, dass das Grundgesetz Tierschutz mit Verfassungsrang bedachte.

Aus diesem Grund musste das Tierschutzgesetz regelmäßig hinter dem höherrangigen Verfassungsrecht zurückstehen, zuletzt beim umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten. Künftig müssen Richter und Behörden solche und andere Fälle unter Berücksichtigung des Tierschutzgedankens im Wege einer Güterabwägung lösen, und zwar nach dem Prinzip des „schonenden Ausgleichs“.

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http://web.de/magazine/panorama/toedliches-gartengemuese-stirbt-giftige-zucchini-30862016

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